Bauschutt Klasse 22, nicht recyclingfähig
Beschreibung:
Nicht recyclingfähiger Bauschutt enthält Verunreinigungen, welche die Aufbereitung des Materials nicht zulassen.
Zählt dazu:
- Siehe "Bauschutt Klasse 1" sowie zusätzlich:
- Erde/-Bauschuttgemisch
- Feinmaterial
- geringe Mengen an Putz
- kleinere, nicht organische Verunreinigungen (<5Vol-%)
Zählt nicht dazu:
- Fehlboden / Schlacke
- Gas- / Porenbeton (Ytong)
- Kunstschiefer
- Rigips
- Schamottsteine, Ofenausbruch
- Schadstoffbelastetes Material
- Sonderabfälle / nachweispflichtige Abfälle
Zusätzliche Bemerkungen:
Je nach Zusammensetzung kann für nicht recyclingfähigen Bauschutt eine Analyse notwendig sein.
Sprechen Sie uns an, um gemeinsam den besten Entsorgungsweg für Ihren Bauschutt zu finden!