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Bauschutt Klasse 22, nicht recyclingfähig

Beschreibung:
Nicht recyclingfähiger Bauschutt enthält Verunreinigungen, welche die Aufbereitung des Materials nicht zulassen.

Zählt dazu:

  • Siehe "Bauschutt Klasse 1" sowie zusätzlich:
  • Erde/-Bauschuttgemisch
  • Feinmaterial
  • geringe Mengen an Putz
  • kleinere, nicht organische Verunreinigungen (<5Vol-%)

Zählt nicht dazu:

  • Fehlboden / Schlacke
  • Gas- / Porenbeton (Ytong)
  • Kunstschiefer
  • Rigips
  • Schamottsteine, Ofenausbruch
  • Schadstoffbelastetes Material
  • Sonderabfälle / nachweispflichtige Abfälle

Zusätzliche Bemerkungen:
Je nach Zusammensetzung kann für nicht recyclingfähigen Bauschutt eine Analyse notwendig sein.

Sprechen Sie uns an, um gemeinsam den besten Entsorgungsweg für Ihren Bauschutt zu finden!

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