Altholz A4
Beschreibung:
Gemäß der Altholz-Verordnung (AltholzV) zählt hierzu Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht zu den Altholzklassen A1 - A3 zugeordnet werden kann. Generell bezeichnet man es als imprägniertes oder mit Holzschutzmittel behandeltes Holz aus dem Außenbereich.
Zählt dazu:
- Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (z. B. Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren)
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
- Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
- Bahnschwellen und Leitungsmasten
- Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
- Sortimente aus der Landwirtschaft
Zählt nicht dazu:
- Papier, Kartonagen
- Anhaftungen wie: Dachpappe oder Dämmmaterialien (Polystyrol, KMF, etc.)
- PCB-haltiges Altholz
Zusätzliche Bemerkungen:
! Gefährlicher Abfall !.