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Altholz A4

Beschreibung:
Gemäß der Altholz-Verordnung (AltholzV) zählt hierzu Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht zu den Altholzklassen A1 - A3 zugeordnet werden kann. Generell bezeichnet man es als imprägniertes oder mit Holzschutzmittel behandeltes Holz aus dem Außenbereich.

Zählt dazu:

  • Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (z. B. Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren)
  • Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
  • Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
  • Bahnschwellen und Leitungsmasten
  • Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
  • Sortimente aus der Landwirtschaft

Zählt nicht dazu:

  • Papier, Kartonagen
  • Anhaftungen wie: Dachpappe oder Dämmmaterialien (Polystyrol, KMF, etc.)
  • PCB-haltiges Altholz

Zusätzliche Bemerkungen:
! Gefährlicher Abfall !.

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