Bauschutt Klasse 2 (mit Überlänge)
Beschreibung:
Zu Bauschutt mit Überlänge zählt Betonbruch oder Fräsungen mit überdurchschnittlicher Kantenlänge.
Zählt dazu:
- (siehe Bauschutt Klasse 1)
aber: Kantenlänge bis 110 cm
Zählt nicht dazu:
- Asphalt
- Erde- / Bauschuttgemische
- Fehlboden / Schlacke
- Glas
- Gips
- Größere Mengen an staubförmigen / sandigen Materialien
- Heraklith
- Kunstschiefer
- Nicht-mineralische Abfälle
- Schamottsteine
- Schlacke
- Strahlsand
- Porenbeton/Gasbeton (Ytong)
- Tapetenreste
Zusätzliche Bemerkungen:
Bei größeren Mengen ist eine Analyse des Materials notwendig.
Sollte die Kantenlänge Ihres Bauschutts 110 cm überschreiten, bitte nur nach Absprache mit unserer Disposition / Waage (per E-Mail oder telefonisch).
Sprechen Sie uns an, um gemeinsam den besten Entsorgungsweg für Ihren Bauschutt zu finden!