Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Bauschutt Klasse 2 (mit Überlänge)

Beschreibung:
Zu Bauschutt mit Überlänge zählt Betonbruch oder Fräsungen mit überdurchschnittlicher Kantenlänge.

Zählt dazu:

  • (siehe Bauschutt Klasse 1)

aber: Kantenlänge bis 110 cm

Zählt nicht dazu:

  • Asphalt
  • Erde- / Bauschuttgemische
  • Fehlboden / Schlacke
  • Glas
  • Gips
  • Größere Mengen an staubförmigen / sandigen Materialien
  • Heraklith
  • Kunstschiefer
  • Nicht-mineralische Abfälle
  • Schamottsteine
  • Schlacke
  • Strahlsand
  • Porenbeton/Gasbeton (Ytong)
  • Tapetenreste

Zusätzliche Bemerkungen:
Bei größeren Mengen ist eine Analyse des Materials notwendig.

Sollte die Kantenlänge Ihres Bauschutts 110 cm überschreiten, bitte nur nach Absprache mit unserer Disposition / Waage (per E-Mail oder telefonisch).

Sprechen Sie uns an, um gemeinsam den besten Entsorgungsweg für Ihren Bauschutt zu finden!

Zum Seitenanfang