Altholz A1 - A3
Beschreibung:
Gemäß der Altholz-Verordnung (AltholzV) wird zwischen diversen Altholz-Kategorien unterschieden, wobei A1-A3 als ungefährliche Abfallfraktionen gelten.
Zählt dazu:
- Naturbelassenes Holz
- Verleimtes, gestrichenes bzw. lackiertes Holz aus dem Innenbereich (ohne Holzschutzmittel)
- Spanplatten
- Innentür-Zargen und Innentür-Blätter
- Möbelholz ohne Anhaftung
Zählt nicht dazu:
- Anhaftungen außer Nägeln
- Altholz aus dem Außenbereich
- PCB-Holz
- Holzfaserdämmung
Zusätzliche Bemerkungen:
Kleinere Scharniere / Schrauben / Nägel im Material sind in geringem Umfang annehmbar.