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Altholz A1 - A3

Beschreibung:
Gemäß der Altholz-Verordnung (AltholzV) wird zwischen diversen Altholz-Kategorien unterschieden, wobei A1-A3 als ungefährliche Abfallfraktionen gelten.

Zählt dazu:

  • Naturbelassenes Holz
  • Verleimtes, gestrichenes bzw. lackiertes Holz aus dem Innenbereich (ohne Holzschutzmittel)
  • Spanplatten
  • Innentür-Zargen und Innentür-Blätter
  • Möbelholz ohne Anhaftung

Zählt nicht dazu:

  • Anhaftungen außer Nägeln
  • Altholz aus dem Außenbereich
  • PCB-Holz
  • Holzfaserdämmung

Zusätzliche Bemerkungen:
Kleinere Scharniere / Schrauben / Nägel im Material sind in geringem Umfang annehmbar.

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