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Abfallkatalog Abfallentsorgung, Schrottverwertung und Containerdienst in Kulmbach

Altfenster mit Glas

Beschreibung:

Altfenster aus Holz, PVC oder Aluminium mit Glas.

Zählt dazu:

  • Fensterrahmen mit Glas

Zählt nicht dazu:

  • Alles andere
Fenster mit Glas
Glasfenster mit Holz

Zusätzliche Bemerkungen:

Fenster mit Glas aus Holz, PVC und Aluminium sind getrennt zu halten, da sie einzeln verwogen werden müssen. Zudem zählen die Holzfenster mit Glas als gefährlicher Abfall.

Asbest / Eternit

Beschreibung:

Asbesthaltige Materialien wie feuerhemmende Eindeckung, Kunstschiefer etc.

Zählt dazu:

  • Wellplatten
  • Kunstschiefer
  • Weitere asbesthaltige Materialien (mit Anhaftungen)

Zählt nicht dazu:

  • Unverpacktes Material
  • Angerissene / nicht komplett verschlossene Big-Bags
  • Big-Bags ohne Warnhinweis für Asbest
Asbestplatten
Asbest_BigBag_verpackt
Asbest_Plattensack_verpackt
Asbest_Plattensack_falsch_verpackt

Zusätzliche Bemerkungen:

! Gefährlicher Abfall !


Annahme nur in speziellen TRGS-konformen Big-Bags möglich.

Big Bags müssen staubdicht verpackt sein.

Platten-Big Bags sind nur für komplette Platten zu nutzen.

Bruchstücke bzw. kleinteiliger Zementasbest muss in 1m³-Big Bags verpackt werden.

Bei Unklarheiten bitte vor Anlieferung mit unserer Disposition / Waage absprechen.

Bei den oben genannten Beispielen handelt es ich um Asbestzement-Produkte (stark gebundenen Asbest). Sollten Sie schwach gebundenen oder sonstigen Asbest entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Disposition!

Altholz A1 - A3

Beschreibung:

Gemäß der Altholz-Verordnung (AltholzV) wird zwischen diversen Altholz-Kategorien unterschieden, wobei A1-A3 als ungefährliche Abfallfraktionen gelten.

Zählt dazu:

  • Naturbelassenes Holz
  • Verleimtes, gestrichenes bzw. lackiertes Holz aus dem Innenbereich (ohne Holzschutzmittel)
  • Spanplatten
  • Innentür-Zargen und Innentür-Blätter
  • Möbelholz ohne Anhaftung

Zählt nicht dazu:

  • Anhaftungen außer Nägeln
  • Altholz aus dem Außenbereich
  • PCB-Holz
  • Holzfaserdämmung
Altholz A1 - A3

Zusätzliche Bemerkungen:

Kleinere Scharniere / Schrauben / Nägel im Material sind in geringem Umfang annehmbar.

Altholz A4

Beschreibung:

Gemäß der Altholz-Verordnung (AltholzV) zählt hierzu Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht zu den Altholzklassen A1 - A3 zugeordnet werden kann. Generell bezeichnet man es als imprägniertes oder mit Holzschutzmittel behandeltes Holz aus dem Außenbereich.

Zählt dazu:

  • Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (z. B. Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren)
  • Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
  • Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
  • Bahnschwellen, Leitungsmasten,
  • Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
  • Sortimente aus der Landwirtschaft

Zählt nicht dazu:

  • Papier, Kartonagen
  • Anhaftungen wie: Dachpappe oder Dämmmaterialien (Polystyrol, KMF, etc.)
  • PCB-haltiges Altholz
Altholz A4

Zusätzliche Bemerkungen:

! Gefährlicher Abfall !

Altpapier B12 (Mischpapier)

Beschreibung:

Mischpapier mit maximal 40 % Zeitungen.

Zählt dazu:

  • Zeitungen
  • Pappe
  • Schreibpapier
  • Kataloge
  • Broschüren
  • Prospekte
  • Bücher

Zählt nicht dazu:

  • Beschichtetes Papier
  • Tapeten
  • Wachspapier
  • Taschentücher
  • Verunreinigtes Papier
Altpapier B12

Altpapier B19 (Kaufhausaltpapier)

Beschreibung:

Kaufhausaltpapier mit mind. 70 % Pappe.

Zählt dazu:

  • Pappe
  • Kartonagen

Zählt nicht dazu:

  • Zeitungen
  • Schreibpapier o. ä.
  • Verschmutzte Kartonagen / Pappe
Kaufhausaltpapier B19

Bau- und Abbruchabfälle

Beschreibung:

Baustellenabfall, in welchem neben geringsten Mengen mineralischer Materialien auch weitere Abfälle, welche typisch für den Bau sind, enthalten sind.

Zählt dazu:

  • Altholz
  • Bauschutt (bis max. 5 Vol.-%)
  • Folien
  • Kunststoffe (Eimer, Rohre, Verpackungen)
  • Metall
  • Papier/Pappe
  • Strohmatten
  • Tapetenreste

Zählt nicht dazu:

  • Glas (größere Mengen)
  • Flüssige Abfälle
  • Gips
  • Gefährliche Abfälle (Dachpappe, KMF, Kunstschiefer, etc.)
  • Siloplanen
  • Sonderabfälle
  • Speisereste / Bioabfall
  • Polystyrol (Styropor/Styrodur), PU-Schaum > 5 Vol.-%
Bau-und Abbruchabfälle

Zusätzliche Bemerkungen:

Gewerbliche Kunden müssen die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung beachten.

Bauschutt Klasse 1 (sauber) / Gemische aus Beton, Ziegel und Keramik

Beschreibung:

Zum reinen Bauschutt zählen mineralische Abfälle wie Beton, Keramik, Mauerwerk und Fliesen.

Zählt dazu:

  • Beton
  • Backsteine
  • Estrich (Beton)
  • Fliesen
  • Kacheln
  • Keramik (z. B.: Waschbecken, Toiletten, etc.)
  • Mauerwerk
  • Naturschiefer
  • Ziegel (Beton)

Allgemein gilt: Kantenlänge bis 80 cm

Zählt nicht dazu:

  • Asphalt
  • Erde- / Bauschuttgemische
  • Fehlboden / Schlacke
  • Glas
  • Gips
  • Größere Mengen an staubförmigen / sandigen Materialien
  • Heraklith
  • Kunstschiefer
  • Nicht-mineralische Abfälle
  • Schamottsteine
  • Schlacke
  • Strahlsand
  • Porenbeton/Gasbeton (Ytong)
  • Tapetenreste
Bauschutt Klasse 1

Zusätzliche Bemerkungen:

Bei größeren Mengen ist eine Analyse des Materials notwendig.

Sprechen Sie uns an, um gemeinsam den besten Entsorgungsweg für Ihren Bauschutt zu finden!

Bauschutt Klasse 2 (mit Überlänge)

Beschreibung:

Zu Bauschutt mit Überlänge zählt Betonbruch oder Fräsungen mit überdurchschnittlicher Kantenlänge.

Zählt dazu:

  • (siehe Bauschutt Klasse 1)

aber:
Kantenlänge bis 110 cm

Zählt nicht dazu:

  • Asphalt
  • Erde- / Bauschuttgemische
  • Fehlboden / Schlacke
  • Glas
  • Gips
  • Größere Mengen an staubförmigen / sandigen Materialien
  • Heraklith
  • Kunstschiefer
  • Nicht-mineralische Abfälle
  • Schamottsteine
  • Schlacke
  • Strahlsand
  • Porenbeton/Gasbeton (Ytong)
  • Tapetenreste
Bauschutt Überlange Klasse 2

Zusätzliche Bemerkungen:

Bei größeren Mengen ist eine Analyse des Materials notwendig.

Sollte die Kantenlänge Ihres Bauschutts 110 cm überschreiten, bitte nur nach Absprache mit unserer Disposition / Waage (per E-Mail oder telefonisch).

Sprechen Sie uns an, um gemeinsam den besten Entsorgungsweg für Ihren Bauschutt zu finden!

Bauschutt Klasse 22, nicht recyclingfähig

Beschreibung:

Nicht recyclingfähiger Bauschutt enthält Verunreinigungen, welche die Aufbereitung des Materials nicht zulassen.

Zählt dazu:

Siehe "Bauschutt Klasse 1" sowie zusätzlich:

  • Erde/-Bauschuttgemisch
  • Feinmaterial
  • geringe Mengen an Putz
  • kleinere, nicht organische Verunreinigungen (<5Vol-%)

Zählt nicht dazu:

  • Fehlboden / Schlacke
  • Gas- / Porenbeton (Ytong)
  • Kunstschiefer
  • Rigips
  • Schamottsteine, Ofenausbruch
  • Schadstoffbelastetes Material
  • Sonderabfälle / nachweispflichtige Abfälle
Bauschutt Klasse 22

Zusätzliche Bemerkungen:

Je nach Zusammensetzung kann für nicht recyclingfähigen Bauschutt eine Analyse notwendig sein.

Sprechen Sie uns an, um gemeinsam den besten Entsorgungsweg für Ihren Bauschutt zu finden!

Bauschutt, nicht recyclingfähig (mit Porenbeton/Ytong)

Beschreibung:

Aufgrund der Annahmeverweigerung bei hiesigen Verwertern und Deponien muss Bauschutt mit Porenbeton / Ytong gemischt ab sofort vom üblichen nicht recyclingfähigen Bauschutt getrennt werden!
Preise je nach Zusammensetzung des Materials und nach Absprache mit unserer Disposition!

Zählt dazu:

Siehe "Bauschutt, nicht recyclingfähig" sowie zusätzlich:

  • Ytong / Porenbeton (auch mit Bewehrung)

Zählt nicht dazu:

  • Asphalt
  • Fehlboden / Schlacke
  • Kunstschiefer
  • Rigips
  • Schadstoffbelastetes Material
  • Sonderabfälle / nachweispflichtige Abfälle
  • Glas
  • Heraklith
  • Nicht-mineralische Abfälle
  • Schamottsteine
  • Strahlsand
Bauschutt mit Ytong

Dachpappe (Bitumen – teerfrei)

Beschreibung:

Dachpappe (oder Dachbahnen) dienen zum Schutz vor Witterung und Feuchtigkeit.
Neue Dachpappe mit Bitumen ist teerfrei, weshalb sie nicht zum gefährlichen Abfall zählt.

Zählt dazu:

  • Bitumenhaltige Dachpappe
  • Minimale Rückstände von Dämmmaterial

Zählt nicht dazu:

  • Bauschutt
  • Glas
  • Metallreste
  • Kunststoff
  • Kabel
  • Verpackungsmaterial
  • Teerhaltige Dachpappe
  • etc.
Dachpappe sauber

Zusätzliche Bemerkungen:

Um Dachpappe als "nicht teerhaltig" anzunehmen, muss sie eine der folgenden Kriterien einhalten:

  • Analyse des Materials mit PAK-Wert < 1000mg / kg
  • Eindeutiges Schnelltestergebnis (vor Ort möglich)
  • Ersichtlicher Neuabfall

Wenn die Kriterien nicht eingehalten werden, muss das Material im Zweifel und aus Sicherheitsgründen als teerhaltige Dachpappe angenommen werden.
Genauere Informationen erhalten Sie dabei von unserem Team per E-Mail oder telefonisch!

Zusätzlich sind Polystyrol-Anhaftungen bis maximal 40 Vol.-% möglich.

Dachpappe (teerhaltig)

Beschreibung:

Dachpappe (oder Dachbahnen) dienen zum Schutz vor Witterung und Feuchtigkeit. Teerhaltige Dachpappe mit Bitumen zählt zu der meist älteren Dachpappe mit Herstellungsdatum vor 1970, weshalb es als gefährlicher Abfall gilt.

Zählt dazu:

  • Teerhaltige Dachpappe
  • Bitumenhaltige Dachpappe mit teerhaltiger Dachpappe vermischt

Zählt nicht dazu:

  • Metallreste
  • Kunststoff
  • Kabel
  • Glas
  • Verpackungsmaterial
  • Bauschutt
  • etc.
Dachpappe teerhaltig

Zusätzliche Bemerkungen:

! Gefährlicher Abfall !

Dachziegel

Beschreibung:

Dachziegel gibt es in verschiedenen Ausführungen. Sie bestehen aus Ton, einem im Erdboden natürlich vorkommenden Material, das hauptsächlich aus Tonmineralteilchen besteht. Ist Ton feucht, kann er geformt werden. Durch Erhitzen ("Brennen") wird er stabil und belastbar, aber auch spröde. Ziegel werden in unterschiedlichen Formen als Baumaterial verwendet. Die Fraktion Dachziegel beinhalten die typischen Ton-Ziegel. Für Ziegel aus Beton siehe „Bauschutt Klasse 1“.

Zählt dazu:

  • Dachziegel auf Ton-Basis
  • Tonziegel
  • Mauerbruch aus Tonziegeln (ohne Anhaftung!)
  • Terrakotta (aus Ton – unglasiert)
  • Blumentöpfe (aus Ton – unglasiert)

Zählt nicht dazu:

  • Glasierte Dachziegel
  • Ziegel mit Anhaftungen
  • Dachsteine aus Beton
  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Belastete Schadstoffe
  • Dachpappe
  • etc.
Dachziegel Ton

Erdaushub

Beschreibung:

Zum reinen Erdaushub (Deponieklasse Z0), zählt unbelastetes Bodenmaterial, meist ausgehobene Erde aus einem Baugrund, in welchem zudem natürliche Steine vorhanden sein können.

Zählt dazu:

  • Mutterboden/unbelasteter Boden der Dep. Kl. Z0
  • Lehm

Zählt nicht dazu:

  • Schadstoffbelastete Böden
  • Erd- und Bauschuttgemische
  • Wurzelstöcke / Grüngut
Erde sauber

Zusätzliche Bemerkungen:

Bei größeren Mengen oder wenn eine Vorbelastung des Materials nicht ausgeschlossen werden kann (bspw. in Industriegebieten), muss eine Analyse des Materials vorgenommen werden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie von uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

Glas

Beschreibung:

Die Standardvariante der Fraktion Glas bildet das durchsichtige Flachglas wie z. B. Fensterscheiben.

Auch entsorgen wir für Sie weitere Glassorten (z.B. Hohlglas) und beraten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.

Zählt dazu:

  • Flachglas
  • Fensterscheiben

Zählt nicht dazu:

  • Glasbausteine
  • Glas mit Holz / Metallanhaftungen (bspw. Fenster)
Flachglas

Zusätzliche Bemerkungen:

Bei größeren Mengen anderer Sorten wie Mischglas, Buntglas, etc. können wir gerne gesonderte Beratungen anbieten.

Gem. Siedlungsabfälle / Gewerbeabfälle

Beschreibung:

Gemischte Siedlungsabfälle bzw. Gewerbeabfälle sind typische Abfälle, die in Unternehmen anfallen. Trotz des relativ großen Annahmekatalogs in dieser Fraktion gibt es diverse Abfälle, die wir nicht im Siedlungsabfall annehmen können.

Zählt dazu:

  • Fußbodenbeläge
  • Kunststoffe (Folien, Gummi, Boxen)
  • Textilien
  • Papier und Pappe
  • Verpackungsmaterial (außer Polystyrol)
  • Holzabfälle

Zählt nicht dazu:

  • Siloplanen
  • Sonderabfälle jeder Art
  • Flüssigkeiten jeder Art
  • Farben/Lacke/Öle
  • KMF/Glaswolle
  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Teerhaltige Baustoffe
  • Elektrogeräte / Batterien
  • Polystyrol (Styropor/Styrodur), PU-Schaum > 5 Vol.-%
Siedlungsabfälle

Grüngut

Zählt dazu:

  • Strauch- und Gehölzschnitt

Zählt nicht dazu:

  • Altholz
  • Restmüll
  • Erde
  • Steine
Grüngut

Künstliche Mineralfaser (KMF)

Beschreibung:

Künstliche Mineralfaser (umgangsspr. "Glaswolle") werden aufgrund ihrer guten Isoliereigenschaft seit vielen Jahren als Isoliermaterial verwendet. Ältere Mineralfaserabfälle enthalten in der Regel lungengängige Fasern, welche krebserregende Eigenschaften besitzen. Diese dürfen seit 01.06.2000 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Beim Rückbau des Materials wird strengstens empfohlen auf die TRGS 21 zu achten!

Zählt dazu:

  • Künstliche Mineralfaserabfälle
  • Glaswolle
  • Steinwolle

Zählt nicht dazu:

  • Unverpacktes KMF
  • Defekte / offene Säcke
KMF falsch verpackt
KMF verpackt

Zusätzliche Bemerkungen:

! Gefährlicher Abfall !
Annahme nur in speziellen TRGS-konformen Big-Bags (max. Längenmaße 1,20 m x 1,20 m x 1,30 m) mit KMF-Aufschrift möglich - andere Größen/Säcke nur nach Absprache möglich!
- Gerne erhalten Sie die passenden Big-Bags von uns vorab!

Ohne Nachweis / Beprobung in der Regel nur als gefährlicher Abfall möglich.
Ausnahmen nur mit RAL-Gütesiegel / Beprobung / Produktdatenblatt / Neuabschnitte.

Bei Unsicherheiten bitte vor Anlieferung mit unserer Disposition absprechen.

Künstliche Mineralfaser-Platten (KMF-Platten)

Beschreibung:

Künstliche Mineralfaser werden aufgrund ihrer guten Isoliereigenschaft seit vielen Jahren als Isoliermaterial verwendet. Ältere Mineralfaserabfälle enthalten in der Regel lungengängige Fasern, welche krebserregende Eigenschaften besitzen. Diese dürfen seit 01.06.2000 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Beim Rückbau des Materials wird strengstens empfohlen auf die TRGS 21 zu achten!

Zählt dazu:

  • KMF-Platten (Odenwaldplatten)

Zählt nicht dazu:

  • Unverpackte KMF-Platten
  • Defekte / offene Säcke
KMF - Platten
KMF - verpackt

Zusätzliche Bemerkungen:

! Gefährlicher Abfall !
Annahme nur in speziellen TRGS-konformen Big-Bags (max. Längenmaße 1,20 m x 1,20 m x 1,30 m) mit KMF-Aufschrift möglich - andere Größen/Säcke nur nach Absprache möglich!
- Gerne erhalten Sie die passenden Big-Bags von uns vorab!

Ohne Nachweis / Beprobung in der Regel nur als gefährlicher Abfall möglich.
Ausnahmen nur mit RAL-Gütesiegel / Beprobung / Produktdatenblatt / Neuabschnitte.

Bei Unsicherheiten bitte vor Anlieferung mit unserer Disposition absprechen.

Polystyrol Rückbau

Beschreibung:

Polystyrol wird im Bau aufgrund der guten Isoliereigenschaften oft als Dämmmaterial eingesetzt. Um zusätzlich eine feuerhemmende Wirkung zu erzielen ist Baustyropor HBCD-haltig. Baustyropor mit 1.000 - 30.000 mg / kg HBCD ist nachweispflichtig und unterliegt deshalb der eANV.

Polystyrol - Rückbau

Zusätzliche Bemerkungen:

! Nachweispflichtiger Abfall !
Annahme nur verpackt möglich. Möglichst in 1m³-PE-Säcke. Bitte vor Anlieferung mit unserer Disposition absprechen.
- Gerne erhalten Sie die passenden Säcke von uns vorab!

Polystyrol Verpackungsmaterial

Beschreibung:

Polystyrol wird häufig als Verpackungsmaterial eingesetzt. Als Verpackungsmaterial ist es nicht HBCD-haltig und deshalb auch nicht nachweispflichtig.

Zählt dazu:

  • Weiße Polystyrol-Formteile

Zählt nicht dazu:

  • Polystyrol aus Rückbau
  • HBCD-haltiges Polystyrol
  • Styrodur
  • Farbige Polystyrol-Formteile
Polystyrol - Verpackung
Polystyrol_Verpackung

Zusätzliche Bemerkungen:

Annahme nur verpackt möglich. Möglichst in 1 m³-PE-Säcke. Bitte vor Anlieferung mit unserer Disposition absprechen.
- Gerne erhalten Sie die passenden Säcke von uns vorab!

Porenbeton/Ytong

Beschreibung:

Porenbeton ist eine Mischung aus Sand, Kalk, Zement und Wasser, welche dampfgehärtet bzw. "aufgebläht" wird. Aufgrund seiner Leichtigkeit, geringem Bedarf an Klebemittel sowie hoher Wärmedämmung und Stabilität ist das Produkt im Baubereich beliebt.
Bekannt ist die Marke Ytong, die oft als Synonym für Porenbeton verwendet wird.
Neuabfälle von der Baustelle können u.U. per Rücknahmesystem der Firma Ytong verbracht werden.

Zählt dazu:

  • Porenbeton/Gasbeton (z.B. Ytong)

Zählt nicht dazu:

  • Beton
  • Erdaushub
  • Rigips
  • Steine
  • Porenbetong / Ytong mit Bewehrung
  • Porenbetong / Ytong mit Putz-/Mauerwerk-Anhaftung
  • etc.

Rigips

Beschreibung:

Rigips zählt zu Gipsabfällen, also Materialien auf Gipsbasis (Calciumsulfat). Aufgrund des daraus resultierenden hohen Sulfatgehalts muss Rigips separat von Bauschutt entsorgt werden.

Zählt dazu:

  • Rigips

Geringe Anhaftungen von Putz, bzw. Tapete möglich.

Zählt nicht dazu:

  • Papier, Kartonage, Kunststoffe aller Art
  • Beton, Leichtbaustoffe, Ziegelaufbruch
  • Glas, Dämmmaterial, Heraklith
  • Sauerkrautplatten
Rigips

Zusätzliche Bemerkungen:

Weitere Anhaftungen bitte mit unserer Disposition absprechen!

Sandwichplatten

Beschreibung:

Die Standardvariante der Sandwichplatten besteht aus PU-Schaum mit Alu- oder Blechkaschierung.

Zählt dazu:

  • Platten aus PU-Schaum alukaschiert
  • Platten aus PU-Schaum mit Blech

Zählt nicht dazu:

  • Alukaschierte Platten aus KMF
  • Weitere Platten, die nicht aus PU-Schaum sind und keine Stahl/Metall-Kaschierung aufweisen können
Sandwichplatten PIR PUR

Zusätzliche Bemerkungen:

Weitere Varianten können wir nur nach vorheriger Absprache annehmen (gern per E-Mail oder telefonisch).

Wurzelholz

Zählt dazu:

  • Wurzelstöcke
  • Stubben
  • Baumstümpfe
  • Große Wurzeln

Zählt nicht dazu:

  • Äste
  • Erdaushub
  • Gras
  • Komplette Bäume
  • Kompost
  • Sträucher
  • Steine

Sperrmüll

Beschreibung:

Sperrmüll umfasst alle Materialien, die üblicherweise bei Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen anfallen. Hierzu zählen oft sperrige Gegenstände wie typischerweise Möbel oder Teppiche.

Zählt dazu:

  • Fußbodenbeläge (Parkett, Laminat, PVC-Böden)
  • Hausmüll (keine Lebensmittel o.Ä!)
  • Möbel
  • Matratzen
  • Textilien (Vorhänge, Kleidung, etc.)
  • Einrichtungsgegenstände/Kunststoff (z.B. CD´s, Küchenutensilien, Spielzeuge,  Bücher, etc.)
  • Keramik, Glas, Metall (nur Anhaftungen/geringe Mengen!)

Zählt nicht dazu:

  • Grünschnitt
  • Sonderabfälle jeder Art
  • Flüssigkeiten jeder Art
  • Farben/Lacke/Öle
  • KMF/Glaswolle
  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Teerhaltige Baustoffe
  • Elektrogeräte / Batterien
  • Verbrannte Materialien
  • Polystyrol (Styropor/Styrodur), PU-Schaum > 5 Vol.-%
Sperrmüll

Die angegebene Liste ist nicht vollständig! Für genauere Auskünfte bezüglich diversen Fraktionen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! Neben den genannten Fraktionen verwerten bzw. entsorgen wir gerne auch weitere Abfälle. Fragen Sie gerne bei uns an, sodass wir gemeinsam den besten Entsorgungsweg für Ihre Abfälle finden können! Telefonisch oder auch per E-Mail.

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